Finanzierung von Kaufpreis und Kaufnebenkosten komplett über Kredit — ohne jedes Eigenkapital. Nur bei sehr guter Bonität und sicherem Einkommen möglich, mit den höchsten Zinsaufschlägen und entsprechend hohem Risiko.
Behördliche Bestätigung, dass eine Wohnung baulich von anderen Einheiten getrennt und eigenständig nutzbar ist. Voraussetzung für die Bildung von Wohnungseigentum und die Eintragung ins Grundbuch als eigenständige Einheit.
Steuerliche Abschreibung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes über die Nutzungsdauer. Bei Wohngebäuden linear mit 2 % (Baujahr 1925–2022), 2,5 % (Baujahr vor 1925) oder 3 % (Fertigstellung ab 2023) pro Jahr; Neubauten mit Baubeginn Oktober 2023 bis September 2029 wahlweise degressiv mit 5 % vom Restwert. Der Grundstücksanteil ist nicht abschreibbar.
Der vom Verkäufer im Exposé aufgerufene Preis. Er ist nicht identisch mit dem Marktwert und dient als Verhandlungsbasis. In einem Käufermarkt liegt der tatsächliche Kaufpreis oft 5–15 % darunter.
Die gleichbleibende Jahres- bzw. Monatsrate eines Annuitätendarlehens, bestehend aus Zins- und Tilgungsanteil. Der Zinsanteil sinkt über die Laufzeit, der Tilgungsanteil steigt entsprechend — die Gesamtrate bleibt gleich.
Die häufigste Darlehensform bei der Baufinanzierung. Kennzeichen: gleichbleibende monatliche Rate über die gesamte Zinsbindung. Da der Zinsanteil mit sinkender Restschuld abnimmt, steigt der Tilgungsanteil automatisch.
Neues Darlehen nach Ablauf der Zinsbindung für die verbleibende Restschuld. Optionen sind die Prolongation (Verlängerung bei der bisherigen Bank), die Umschuldung (Wechsel zu einer anderen Bank) oder ein Forward-Darlehen (vorzeitige Zinssicherung).
Eintragung im Grundbuch, die den Eigentumsübergang zugunsten des Käufers sichert. Sie verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie ein zweites Mal verkauft oder mit weiteren Grundschulden belastet. Wird vom Notar unmittelbar nach Beurkundung beantragt.
Oberbegriff für die Finanzierung von Immobilienkauf oder -bau. Umfasst typischerweise ein Annuitätendarlehen als Hauptdarlehen, ergänzt durch KfW-Fördermittel, Eigenkapital und ggf. Bausparverträge.
Beim Bauamt geführtes Verzeichnis öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen eines Grundstücks, z. B. Abstandsflächen oder Wegerechte. Nicht im Grundbuch eingetragen, aber ebenso bindend. Vor dem Kauf unbedingt einsehen.
Sparvertrag bei einer Bausparkasse mit zwei Phasen: Erst wird ein Mindestguthaben angespart (meist 40–50 % der Bausparsumme), dann besteht Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen. Zinssatz steht von Beginn an fest.
Verhältnis von Darlehenssumme zu Beleihungswert der Immobilie, ausgedrückt in Prozent. Je niedriger der Beleihungsauslauf, desto geringer das Risiko für die Bank und desto besser der angebotene Zinssatz. Große Zinssprünge gibt es bei 60 %, 80 % und 90 %.
Von der Bank ermittelter, langfristig erzielbarer Wert einer Immobilie. Liegt typischerweise 10–20 % unter dem Kaufpreis, da die Bank konservativ kalkuliert. Dient als Bemessungsgrundlage für die maximal mögliche Darlehenssumme.
Zinsen, die die Bank monatlich auf den noch nicht abgerufenen Teil eines zugesagten Darlehens erhebt. Relevant vor allem bei Neubauten, wenn sich die Auszahlung verzögert. Die bereitstellungszinsfreie Zeit sollte möglichst lang verhandelt werden (ideal: 12 Monate).
Durchschnittlicher Lagewert des Bodens pro Quadratmeter, ermittelt durch den örtlichen Gutachterausschuss auf Basis tatsächlicher Verkäufe. Öffentlich einsehbar über BORIS (Bodenrichtwertinformationssystem) und wichtige Orientierungsgröße bei der Immobilienbewertung.
Wert des unbebauten Grundstücks, ermittelt anhand der Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses. Fließt in die Immobilienbewertung ein und ist für die AfA relevant, da der Grundstücksanteil nicht abgeschrieben werden darf.
Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers, geprüft anhand von Einkommen, Beschäftigungsverhältnis, SCHUFA-Score und bestehenden Verbindlichkeiten. Die Bonität beeinflusst direkt den angebotenen Zinssatz und die maximale Darlehenssumme.
Online-Tool, das anhand von Einkommen, Eigenkapital, monatlicher Belastungsgrenze und aktuellem Zinsniveau den maximal finanzierbaren Kaufpreis berechnet. Erster Schritt vor der Immobiliensuche.
Vertrag zwischen Darlehensnehmer und Bank, der Darlehenssumme, Zinssatz, Zinsbindung, Tilgung, Sondertilgungsrechte und Auszahlungsbedingungen regelt. Wird in der Regel nach der Finanzierungszusage und vor dem Notartermin unterschrieben.
Wahlweise Abschreibung für neue Wohngebäude mit Baubeginn zwischen Oktober 2023 und September 2029: 5 % des Restbuchwerts pro Jahr statt linear 3 % der Anschaffungskosten. Bringt in den ersten Jahren deutlich höhere Steuervorteile; ein späterer Wechsel zur linearen AfA ist möglich.
Der Effektivzins enthält neben dem Sollzins die nach § 16 PAngV einzurechnenden Kosten – z. B. Bearbeitungs- und Vermittlungsgebühren, Disagio, zwingende Kontoführungs- und Versicherungsentgelte sowie bei Immobiliardarlehen die erforderliche Wertermittlung – zuzüglich des Effekts von Zahlungsrhythmus und Tilgungsverrechnung. Nicht enthalten: Bereitstellungszinsen, Notar- und Grundbuchkosten, freiwillige Kontoführung und Versicherungen sowie Verzugs- und Vorfälligkeitskosten.
Eigene Mittel, die in die Finanzierung eingebracht werden: Ersparnisse, Bausparverträge, Wertpapiere, Schenkungen oder Eigenleistungen. Faustregel: Mindestens die Kaufnebenkosten (10–15 %) sollten aus Eigenkapital bezahlt werden. Je mehr EK, desto besser der Zinssatz.
Handwerkliche Arbeit, die der Käufer selbst am Bau oder bei der Renovierung erbringt. Wird von vielen Banken als Eigenkapitalersatz anerkannt, meist bis maximal 15 % der Bausumme bzw. 30.000 Euro. Nur realistisch kalkulierte Leistungen angeben.
Pflichtdokument bei Verkauf oder Vermietung, das den Energieverbrauch oder -bedarf eines Gebäudes ausweist. Es gibt den Verbrauchsausweis (basiert auf tatsächlichem Verbrauch) und den Bedarfsausweis (berechnet anhand der Gebäudesubstanz).
Einstufung eines Gebäudes von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient) auf dem Energieausweis. Beeinflusst die laufenden Heizkosten, den Immobilienwert und die Förderfähigkeit durch KfW-Programme.
Bewertungsmethode für vermietete Immobilien und Mehrfamilienhäuser. Der Wert ergibt sich aus den nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen abzüglich Bewirtschaftungskosten, kapitalisiert mit einem marktüblichen Liegenschaftszins.
Verkaufsunterlage für eine Immobilie mit Fotos, Grundrissen, Lageplan, Energieausweis und Eckdaten wie Wohnfläche, Baujahr und Kaufpreis. Erste Informationsquelle bei der Immobiliensuche — Angaben stets kritisch prüfen.
Schreiben des Notars an den Käufer, dass alle Voraussetzungen für die Kaufpreiszahlung erfüllt sind (Auflassungsvormerkung eingetragen, Genehmigungen erteilt, Lastenfreistellung gesichert). Erst danach darf und muss der Kaufpreis gezahlt werden.
Verbindliche Zusage der Bank, ein Darlehen zu den vereinbarten Konditionen auszureichen. Sollte vor der Immobiliensuche eingeholt werden, um die eigene Kaufkraft zu kennen und beim Verkäufer als ernsthafter Käufer aufzutreten.
Sichert heutige Zinsen für eine Anschlussfinanzierung, die erst in 1 bis 5 Jahren beginnt. Pro Monat Vorlaufzeit wird ein Zinsaufschlag von etwa 0,01 bis 0,02 Prozentpunkten fällig. Sinnvoll, wenn steigende Zinsen erwartet werden.
Öffentliches Register beim Amtsgericht, das alle Eigentumsverhältnisse, Belastungen und Rechte an Grundstücken dokumentiert. Gegliedert in drei Abteilungen: I (Eigentümer), II (Lasten und Beschränkungen), III (Grundpfandrechte wie Grundschulden).
Landessteuer beim Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks, je nach Bundesland zwischen 3,5 % (Bayern) und 6,5 % (Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein). Muss aus Eigenkapital bezahlt werden und ist Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung.
Oberbegriff für im Grundbuch eingetragene Sicherheiten zugunsten der Bank, insbesondere Grundschuld und Hypothek. Gibt der Bank das Recht, die Immobilie bei Zahlungsausfall zwangsversteigern zu lassen.
Im Grundbuch eingetragene Sicherheit für die Bank. Anders als die Hypothek erlischt sie nicht mit Tilgung des Darlehens und kann für eine neue Finanzierung wiederverwendet oder per Abtretung an eine andere Bank übertragen werden.
Laufende kommunale Steuer auf Grundbesitz, vierteljährlich fällig. Die Höhe hängt vom Grundsteuerwert, der Steuermesszahl und dem Hebesatz der Gemeinde ab. Seit der Reform 2025 gelten neue Berechnungsgrundlagen.
Unabhängiges kommunales Gremium, das Bodenrichtwerte und Marktberichte auf Basis tatsächlicher Immobilienverkäufe erstellt. Die Daten sind öffentlich zugänglich und eine verlässliche Quelle für die Immobilienbewertung.
Monatliche Vorauszahlung des Wohnungseigentümers an die WEG-Verwaltung. Deckt Betriebskosten, Verwaltungskosten und die Instandhaltungsrücklage. Nur die umlagefähigen Betriebskosten können an Mieter weitergegeben werden.
Summe aller monatlichen Netto-Einkünfte eines Haushalts, die eine Bank bei der Bonitätsprüfung anrechnet. Dazu zählt das reguläre Nettogehalt plus vertraglich zugesichertes 13./14. Monatsgehalt. Boni und Sondervergütungen werden nur anteilig berücksichtigt, wenn sie über mehrere Jahre konstant nachweisbar sind. Diese Größe bildet die Basis der 35-%-Regel zur tragbaren Kreditrate.
Gegenüberstellung aller monatlichen Einnahmen und Ausgaben zur Ermittlung der tragbaren Kreditrate. Die Bank rechnet mit Pauschalen (z. B. 750–850 € Lebenshaltung pro Erwachsenen), eigene Kalkulation sollte realistischer sein.
Grundpfandrecht, das im Gegensatz zur Grundschuld an eine bestimmte Forderung gebunden ist und mit deren Tilgung erlischt. In der Praxis kaum noch verwendet — die Grundschuld ist heute Standard.
Marktphase, in der Immobilienpreise deutlich über dem fundamental gerechtfertigten Niveau liegen, getrieben durch Spekulation und lockere Kreditvergabe. Erkennbar an stark steigenden Kaufpreis-Miete-Verhältnissen und sinkenden Mietrenditen.
Von der WEG angespartes Kapital für künftige Reparaturen und Sanierungen am Gemeinschaftseigentum. Teil des Hausgelds, aber nicht auf Mieter umlegbar. Bei zu geringer Rücklage drohen Sonderumlagen.
Alle Kosten beim Immobilienkauf über den reinen Kaufpreis hinaus: Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchgebühren sowie ggf. Maklerprovision. Betragen je nach Bundesland 10–15 % des Kaufpreises und müssen fast vollständig aus Eigenkapital bezahlt werden.
Verhältnis von Kaufpreis zu Jahresnettokaltmiete. Ein Faktor von 25 bedeutet: Der Kaufpreis entspricht 25 Jahreskaltmieten. Je niedriger der Faktor, desto rentabler die Kapitalanlage. In Großstädten oft bei 30–40, auf dem Land bei 15–20.
Notariell beurkundeter Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer. Enthält Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Übergabetermin, Gewährleistungsregelungen und Auflassungserklärung. Ohne notarielle Beurkundung ist ein Immobilienkaufvertrag in Deutschland unwirksam.
Gebäudestandard, bei dem der Primärenergiebedarf nur 40 % des Referenzgebäudes nach GEG beträgt. Voraussetzung für die Neubauförderung der KfW. In Kombination mit dem QNG-Siegel gibt es die besten Förderkonditionen.
Zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Im Programm Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298) bis 100.000 € je Wohneinheit, mit QNG-Zertifizierung bis 150.000 €. Einen Tilgungszuschuss gibt es in diesem Programm nicht. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden.
Unverbindliche Anfrage bei einer Bank nach Kreditkonditionen. Sie ist für andere Banken unsichtbar und beeinflusst den SCHUFA-Score nicht. Nur echte Kreditanfragen werden gespeichert und innerhalb von 10 Tagen gebündelt.
Rechnerische Verzinsung des in einer Immobilie gebundenen Kapitals, abgeleitet aus tatsächlichen Verkaufspreisen und Mieteinnahmen. Wird vom Gutachterausschuss veröffentlicht und ist zentrale Größe im Ertragswertverfahren.
Erklärung der Bank, dass sie der Löschung der Grundschuld im Grundbuch zustimmt — ausgestellt nach vollständiger Tilgung des Darlehens. Tipp: Die Grundschuld nicht sofort löschen lassen, sondern aufbewahren. Sie kann für ein späteres Darlehen wiederverwendet werden.
Vergütung für den Immobilienmakler, seit Dezember 2020 gesetzlich zwischen Käufer und Verkäufer geteilt (jeweils mindestens 50 %). Je nach Region 5,95–7,14 % inkl. MwSt. insgesamt. Die Höhe ist verhandelbar, nur die Verteilung ist gesetzlich geregelt.
Der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Preis einer Immobilie zum Bewertungsstichtag (§ 194 BauGB). Wird durch Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren ermittelt und ist die zentrale Größe für Kaufpreisverhandlungen.
Gesetzliche Regelung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt: Die Miete bei Neuvermietung darf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gelten für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen.
Bruttomietrendite = Jahreskaltmiete geteilt durch Kaufpreis. Die Nettomietrendite berücksichtigt zusätzlich Kaufnebenkosten, Verwaltung und Instandhaltung. Je deutlicher die Rendite über dem Finanzierungszins liegt, desto eher trägt sich das Objekt als Kapitalanlage.
Umgangssprachlich für Eigenleistungen am Bau, die als Eigenkapitalersatz angerechnet werden. Banken akzeptieren meist bis zu 15 % der Bausumme oder maximal 30.000 €. Nur handwerkliche Fähigkeiten angeben, die man tatsächlich beherrscht.
Zusätzliches Darlehen, wenn die ursprüngliche Finanzierung nicht ausreicht — etwa wegen unerwarteter Baumängel oder Kostensteigerungen. Nachfinanzierungen sind deutlich teurer als das Erstdarlehen, da die Beleihungsgrenze bereits ausgeschöpft ist.
Gesetzlich im GNotKG geregelte Gebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Grundbucheintragung. Zusammen mit den Grundbuchgebühren ca. 1,5–2,0 % des Kaufpreises. Nicht verhandelbar, da einheitlich gesetzlich festgelegt.
Verlängerung des bestehenden Darlehens bei der bisherigen Bank nach Ablauf der Zinsbindung. Bequem, aber oft nicht die günstigste Option — ein Vergleich mit Angeboten anderer Banken (Umschuldung) lohnt sich fast immer.
Staatliches Nachhaltigkeitssiegel für Wohngebäude, vergeben durch akkreditierte Zertifizierungsstellen. Berücksichtigt ökologische, ökonomische und soziokulturelle Qualität. In Kombination mit dem KfW-40-Standard Voraussetzung für den höheren Förderhöchstbetrag von 150.000 € je Wohneinheit (KfW 297/298) und für die Sonder-AfA nach § 7b EStG.
Der noch offene Darlehensbetrag zu einem bestimmten Zeitpunkt, insbesondere am Ende der Zinsbindung. Je höher die Tilgung und die Sondertilgungen, desto geringer die Restschuld — und desto weniger muss über die Anschlussfinanzierung abgedeckt werden.
Bewertungsmethode, die den Immobilienwert aus Bodenwert plus Herstellungskosten des Gebäudes (abzüglich Alterswertminderung) ermittelt. Kommt vor allem bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern zum Einsatz, wo kein Ertragswert aus Vermietung ableitbar ist.
Bonitätsbewertung der SCHUFA. Seit März 2026 gilt der neue SCHUFA-Score auf einer Skala von 100 bis 999; je höher, desto besser. Beeinflusst den Zinssatz und die Kreditentscheidung. Tipp: Vor der Finanzierungsanfrage die eigene SCHUFA-Auskunft prüfen und fehlerhafte Einträge korrigieren lassen.
Anteil der monatlichen Kreditraten (inklusive geplanter neuer Immobilienrate) am Haushaltsnettoeinkommen. Banken verwenden dies als Belastbarkeitsmaß; üblich ist eine Obergrenze von 35–40 %. Liegt die Quote darüber, wird die Finanzierung abgelehnt oder nur mit Zinsaufschlag bewilligt.
Der reine Darlehenszins ohne Nebenkosten, der während der Zinsbindung festgeschrieben ist. Für den Vergleich von Angeboten ist der Effektivzins aussagekräftiger, da er alle Kosten einbezieht.
Zeitraum, für den der Zinssatz vertraglich festgeschrieben ist — üblich sind 5, 10, 15 oder 20 Jahre. Längere Bindung gibt Planungssicherheit, kostet aber einen Zinsaufschlag. Zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung können Sie jedes Darlehen mit sechs Monaten Frist kündigen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB).
Zusätzliche steuerliche Abschreibung neben der regulären AfA für bestimmte Neubauten. Ermöglicht in den ersten Jahren eine erhöhte Abschreibung und damit deutlich höhere Steuervorteile, insbesondere in Kombination mit der degressiven AfA.
Gesetzliches Recht des Darlehensnehmers, ein Darlehen mit festem Zinssatz nach Ablauf von 10 Jahren seit vollständiger Auszahlung mit 6 Monaten Frist ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu kündigen — unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung.
Zusätzliche, außerplanmäßige Rückzahlung neben der regulären Monatsrate. Vertraglich vereinbart sind meist 5 % der Darlehenssumme pro Jahr, kostenfrei. Jede Sondertilgung senkt Restschuld und Zinskosten erheblich.
Außerplanmäßige Zahlung der WEG-Eigentümer für größere Instandhaltungsmaßnahmen (z. B. Dachsanierung), wenn die Instandhaltungsrücklage nicht ausreicht. Kann mehrere Tausend Euro betragen — vor dem Kauf die WEG-Protokolle auf geplante Maßnahmen prüfen.
Sammelbegriff für Zahlungen zusätzlich zum regulären Monatsgehalt: 13./14. Monatsgehalt, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Boni, Tantiemen, Gewinnbeteiligungen. Vertraglich zugesicherte Bestandteile (klassisch das 13. Gehalt) rechnen Banken voll an; variable Komponenten wie Boni nur, wenn sie über mindestens drei Jahre konstant nachweisbar sind — und dann meist nur zu 50 %.
Notariell beurkundetes Dokument, das ein Gebäude in Sondereigentum (einzelne Wohnungen) und Gemeinschaftseigentum aufteilt. Regelt Rechte und Pflichten der Eigentümer. Vor dem Wohnungskauf unbedingt vollständig lesen.
Der Teil der monatlichen Rate, der das Darlehen zurückzahlt. Höhere Tilgung bedeutet eine höhere Rate, aber schnellere Schuldenfreiheit und geringere Gesamtzinskosten. Experten empfehlen mindestens 2 % anfängliche Tilgung.
Zeitraum, in dem nur Zinsen gezahlt werden und keine Tilgung stattfindet. Bei KfW-Darlehen in den ersten 1–5 Jahren üblich, um die Anfangsbelastung zu senken. Die Restschuld bleibt in dieser Zeit unverändert.
Tabellarische Aufstellung, die für jede Rate zeigt, wie sich Zins- und Tilgungsanteil über die Laufzeit entwickeln und wie die Restschuld sinkt. Wichtig, um die tatsächliche Restschuld am Ende der Zinsbindung zu kennen.
Wechsel des Darlehens zu einer anderen Bank bei Ablauf der Zinsbindung. Oft günstiger als die Prolongation bei der bisherigen Bank. Die bestehende Grundschuld kann per Abtretung an die neue Bank übertragen werden, was Notarkosten spart.
Bescheinigung des Finanzamts, dass die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde. Ohne dieses Dokument kann der Notar die Eigentumsumschreibung im Grundbuch nicht veranlassen — die Zahlung der GrESt ist daher zeitkritisch.
Bewertungsmethode, bei der der Immobilienwert aus tatsächlichen Verkaufspreisen vergleichbarer Objekte in ähnlicher Lage abgeleitet wird. Gilt als zuverlässigste Methode, setzt aber ausreichend Vergleichsdaten voraus.
Finanzierung des gesamten Kaufpreises ohne Eigenkapital. Die Kaufnebenkosten müssen trotzdem aus eigenen Mitteln bezahlt werden. Führt zu einem spürbaren Zinsaufschlag, da das Risiko für die Bank steigt.
Entschädigung an die Bank bei vorzeitiger Rückzahlung eines Darlehens vor Ablauf der Zinsbindung. Kompensiert der Bank entgangene Zinserträge. Nach 10 Jahren greift das Sonderkündigungsrecht, dann entfällt die Entschädigung.
Systematische Ermittlung des Marktwerts einer Immobilie durch ein normiertes Verfahren (Vergleichswert, Ertragswert oder Sachwert). Basis für Kaufpreisverhandlungen, Beleihungswertermittlung der Bank und steuerliche Bewertung.
Gesetzliches Recht des Verbrauchers, einen Darlehensvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt erst, wenn die Widerrufsbelehrung korrekt und vollständig erteilt wurde.
Staatlich geförderte Nutzung von Riester-Zulagen und -Steuervorteilen für die Baufinanzierung. Das angesparte Guthaben oder die Zulagen fließen in die Tilgung des Immobiliendarlehens. Im Rentenalter wird das Wohnförderkonto nachgelagert besteuert.
Berechnung der Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Räume unter Dachschrägen zählen je nach Höhe nur anteilig (unter 1 m: 0 %, 1–2 m: 50 %, über 2 m: 100 %). Balkone werden zu 25–50 % angerechnet.
Versicherung gegen Schäden am Gebäude durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Banken verlangen sie bei praktisch jeder Baufinanzierung zur Absicherung ihres Beleihungsobjekts; eine gesetzliche Pflicht besteht nicht. Elementarschadenversicherung (Überschwemmung, Starkregen) ist separat abzuschließen.
Gemeinschaft aller Eigentümer einer Wohnanlage. Trifft Entscheidungen über Gemeinschaftseigentum, Instandhaltung und Hausgeld in der jährlichen Eigentümerversammlung. Die WEG-Protokolle geben Aufschluss über geplante Maßnahmen und die finanzielle Lage.
Gerichtlich angeordneter Verkauf einer Immobilie, wenn der Eigentümer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Kann für Käufer eine günstige Gelegenheit sein, birgt aber Risiken (keine Besichtigung, keine Gewährleistung, mögliche Mietverhältnisse).
Kurzfristiges Darlehen zur Überbrückung, bis die endgültige Finanzierung steht — etwa wenn der Bausparvertrag noch nicht zuteilungsreif ist oder die alte Immobilie noch nicht verkauft wurde. Höhere Zinsen als bei der Endfinanzierung.