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Neue Monatsrate

Rate ab Anschluss
1.554,00 €
bisher 933,33 € / Monat
Vergleich
Prolongation (4,2 %)1.554 €
Forward (+12M, 4,28 %)1.582 €
Über 10 Jahre Zinsbindung
Mehrkosten ggü. altem Zins74.480 €
Vereinfachte Schätzung: Zinsdifferenz auf die heutige Restschuld, ohne Tilgungsverlauf. Mit sinkender Restschuld fällt der tatsächliche Unterschied geringer aus.
Der Zinsanstieg kostet über die Zinsbindung rund 74.480 € mehr. Ein Forward-Darlehen kann den heutigen Zins sichern.

Monatsrate im Vergleich

Gleiche Anfangstilgung (2,5 %) bei allen drei Varianten — der Unterschied ist allein der Sollzins (Forward inkl. 12 Monate Vorlauf-Aufschlag).

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Prolongation und Umschuldung?

Bei der Prolongation verlängern Sie bei derselben Bank – bequem, aber ohne Wettbewerb, und die Konditionen sind erfahrungsgemäß selten die besten. Bei der Umschuldung wechseln Sie zu einer anderen Bank; die Restschuld wird abgelöst, die Grundschuld abgetreten. Dafür fallen einmalig Notar- und Grundbuchkosten von einigen hundert Euro an, die sich bei einem spürbar besseren Zins schnell rechnen. Holen Sie in jedem Fall ein Vergleichsangebot ein, bevor Sie das Verlängerungsangebot Ihrer Bank annehmen.

Wann sollte ich mich um die Anschlussfinanzierung kümmern?

Etwa drei Jahre vor Ablauf der Zinsbindung. So früh lässt sich der heutige Zins über ein Forward-Darlehen für die Zukunft sichern. Die Bank verlangt dafür einen Aufschlag, der mit jedem Monat Vorlaufzeit steigt – das Forward-Darlehen ist also eine Wette darauf, dass die Zinsen bis dahin stärker steigen als der Aufschlag kostet. Spätestens sechs Monate vorher sollten Sie Angebote vergleichen, sonst bleibt nur das, was die eigene Bank anbietet.

Kann ich vor Ablauf der Zinsbindung aus dem Vertrag heraus?

Ja, nach § 489 BGB. Zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung des Darlehens dürfen Sie mit einer Frist von sechs Monaten kündigen – ohne Vorfälligkeitsentschädigung, unabhängig davon, ob 15 oder 20 Jahre Zinsbindung vereinbart waren. Dieses Recht ist nicht abdingbar. Es macht lange Zinsbindungen attraktiver, als sie zunächst wirken: Sie sind nach oben abgesichert, behalten aber den Ausstieg, falls die Zinsen fallen.